Bearbeitungsgebühren
Empfehlungen des Forums Österreichischer Ethikkommissionen
| Alle Studien außer multizentrische Arzneimittelstudien | |
|---|---|
| €1.500,– | Mit diesem Beitrag sind sämtliche künftige Bearbeitungen der Studie durch die jeweilige Ethikkommission wie SUSAR-Meldungen, Sicherheitsberichte, Amendments, etc. abgedeckt. |
| Multizentrische Arzneimittelstudien | |
| €4.000,– | Für Leit-Ethikkommissionen In diesem Betrag ist auch – wenn zutreffend – die Beurteilung der Studie als »lokal zuständige Ethikkommission« für alle Zentren im Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission, sowie sämtliche künftige Bearbeitungen der Studie durch die Ethikkommission wie SUSAR-Meldungen, Sicherheitsberichte, Amendments, etc. enthalten. |
| €500,– | Für lokal zuständige Ethikkommissionen In diesem Betrag ist die Beurteilung der Studie als »lokal zuständige Ethikkommission« für alle Zentren im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ethikkommission enthalten. |
| Gebührenbefreiung | |
| Bei nicht kommerziell gesponserten (»akademischen«) Studien kann der Bearbeitungsbeitrag erlassen werden. Zur Abgrenzung akademischer von kommerziell gesponserten Studien siehe | |


